Trinkwasserqualität

Wie sauber ist das Wasser?

Das Grundwasser kommt in einwandfreier Qualität und trinkbereit aus dem Boden und benötigt keine Behandlung. Das Quellwasser wird zur Entkeimung vorsorglich mit UV-Licht behandelt.

Wie wird das Wasser kontrolliert?

Damit die hohen Anforderungen an das Trinkwasser gewährleistet werden können, lässt der WUL jährlich über 190 bakteriologische und 50 chemische Trinkwasserproben im Verbandsnetz durchführen. Einerseits werden diese Analysen durch geschulte Mitarbeitende der IB Langenthal AG vorgenommen, anderseits durch ein akkreditiertes externes Labor. Die Verbandsgemeinden sind verpflichtet, Wasserproben innerhalb ihrer Ortsnetze zu entnehmen.

Das kantonale Labor führt zudem Kontrollen durch und inspiziert unsere Wasserversorgung periodisch. Diese Qualitätsprüfungen sorgen für eine hohe Sicherheit in der Wasserversorgung.

Wo finde ich die Werte zur Trinkwasserqualität?

Die wichtigsten Messwerte werden periodisch im Geschäftsbericht und auf www.trinkwasser.ch publiziert und können dort für sämtliche Verbandsgemeinden separat abgerufen werden.

Wie hart ist das Wasser?

Die Wasserhärte ist ein Mass für die Menge gelöstes Kalzium und Magnesium im Wasser. Alle Fassungen des WUL liefern "ziemlich hartes" bis "hartes" Wasser. Das entspricht 25 bis 42 französischen Härtegraden. Für die Verbraucher/innen wirkt sich der Härtegrad in drei Bereichen aus:

  • Für die Gesundheit ist härteres Wasser unbedenklich und sogar eher förderlich.
  • Dank des höheren Mineralgehalts schmeckt härteres Wasser besser.
  • Härteres Wasser führt zu mehr Kalkablagerungen, z.B. in der Kaffeemaschine oder Waschmaschine.

 

Wo sind die gesetzlichen Grundlagen geregelt?

Die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an die Trinkwasserqualität sind insbesondere im Lebensmittelgesetz LMG (Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, seit 01.05.2017 in Kraft) und in der entsprechenden Verordnung LMV geregelt. Zusätzlich gelten die „Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschen“ (TBDV) sowie bedingt die „Hygieneverordnung“ (HyV) des EDI. Letztere ersetzt die bisherigen FIV und HyV. Schliesslich gelten die „Anerkannten Regeln der Technik“, womit speziell das SVGW-Regelwerk gemeint ist.